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Von 1900 bis 1930 wurde die Feuerwehr zu 18 Brandeinsätzen gerufen. Da die Einsatzbereitschaft bei Übungen zu wünschen übrig liess, wurde 1926 folgendes beschlossen: Jedes nicht ausrückende Mitglied ohne Entschuldigung hat pro Übung 1 Mark Strafe in die Vereinskasse zu zahlen. Gegen Mitglieder welche dauernd den Übungen fernbleiben, soll strengstens vorgegangen werden.

In der Zeit von 1926 bis 1933 wurden die 50jährigen Gründungsfeste in Anhofen, Gundremmingen, Roßhaupten, Oberknöringen und Konzenberg besucht. Um hier in angemessener Uniform zu erscheinen wurden bei Maßschneider Josef März 10 Feuerwehrröcke zu 22 Mark das Stück und 6 Röcke bei Maßschneider Hegele das Stück zu 20 Mark beschafft. Dazu heißt es weiter im Protokoll: Die Röcke sind stets Eigentum der Freiwilligen Feuerwehr, und müssen selbe von den Chargen, bei Ausscheiden an andere hinzukommende Chargen abliefern. Den Mannschaften werden die Röcke bei nicht erfüllten Übungen entzogen.

Für den jährlich abgehaltenen Feuerwehrball mußte eine Tanzlustbarkeitsbewilligung eingeholt werden. Im Protokoll heißt es weiter: Der Vereinswirt zahlt für Musik pro Mann ein Liter Bier und einen Braten und der Vereinskasse noch 8 Mark. Musikmeister bekommt 35 Mark. Falls der Verein gut auskommt werden vom Verein 10 Liter Bier bezahlt. Der Eintritt wurde festgelegt auf 50 Pfennig pro Person.