Grünes Blinklicht für Angehörige der BOS 

In Deutschland haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bereits ab der Alarmierung, also schon auf dem Weg zur Wache, nach §35 das Sonderrecht . Dieses dürfen sie jedoch weder durch ein blaues Blinklicht noch durch ein Einsatzhorn anzeigen. Abhilfe schaffen sie sich zum Beispiel mit einem Dachaufsetzer. Dieser wird jedoch nur selten von anderen Verkersteilnehmern wahrgenommen. Da ein blaues Blinklicht verboten  ist und das gelbe Blinklicht bereits vergeben ist, wäre eine grünes Blinklicht eine für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen gute Lösung, um dem restlichen Verkehr ihr Anliegen zu verdeutlichen.

Begründung:

In weiten Teilen der USA und Kanada ist es bereits so, dass die Autofahrer wenn sie ein grün blinkendes Licht im Rückspiegel sehen, an die Seite fahren um diesem Fahrzeug Platz zu schaffen. Dank der Aufklärungskampangnen in den Medien ist der Bevölkerung bewusst, was dieses zu bedeuten hat. Hier ein Beispiel: Auch in Deutschland wäre dieses bewährte System möglich. Ein verfahren, dass es Feuerwehrleuten ermöglicht, schneller zu ihrer Wache zu gelangen, schneller am  Einsatzort zu sein und somit Schaden zu verhindern.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Berlin, 13.01.2015 (aktiv bis 12.07.2015)